FAQ
Für Sie, liebe Schüler und liebe Eltern, haben wir hier eine Rubrik erstellt, in der Antworten auf die meistgestellten Fragen nachgelesen werden können.
An unserer Schule gibt es zwei Anlaufstellen und es hängt davon ab, welche Art von Anliegen du hast. Geht es um Probleme von Schülern in der Schule, v. a. mit Mitschülern oder anderen Lehrern, so wendest du dich an unsere Vertrauenslehrer. Diese werden zu Beginn des Schuljahres von der Klassensprecherversammlung gewählt. Hast du familiäre Probleme oder suchst berufliche Beratung, so wende dich bitte an unsere Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie.
Um ein “schuldhaftes Fernbleiben von der Schule” zu vermeiden, müssen die Erziehungsberechtigten (bei volljährigen Schülern/Schülerinnen diese selbst)…
a. … am ersten Fehltag frühs vor Schulbeginn über WebUntis das Fehlen ankündigen. Dies kann natürlich auch schon am Abend vorher passieren, wenn klar ist, dass auch am Tag darauf ein Schulbesuch nicht möglich sein wird.
b. … innerhalb einer Woche inklusive des ersten Fehltags eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten (bei volljährigen Schülern reicht die eigene Unterschrift) im Sekretariat einreichen.
Noch zwei wichtige Hinweise:
Bei einer längeren Erkrankung bzw. einem Krankenhausaufenthalt, sollte die Klassenleitung benachrichtigt werden, damit wir Bescheid wissen. Bei mehr als zwei Fehltagen ist unbedingt ein Attest einzureichen! Sollte ein angekündigter Leistungsnachweis in die Fehlzeit fallen, muss ebenfalls ein Attest eingereicht werden, das zudem nicht nach dem Tag des Leistungsnachweise ausgestellt sein darf. Bei unentschuldigt verpassten Leistungsnachweisen, muss die Note 6 erteilt werden.
Wenn ein Schüler öfters krankheitsbedingt der Schule fern bleibt, so sind wir Lehrer angehalten, eine Attestpflicht aufzuerlegen. Das heißt, der Schüler kann sich künftig nicht mehr von den Eltern befreien lassen, sondern muss bei jeder Erkrankung zum Arzt gehen und ein Attest ausstellen lassen. Dieses muss von den Eltern zusätzlich unterschrieben werden. Die Fristen hierbei sind die gleichen wie bei Frage 2.
Das heißt, dass, nachdem ein Schüler attestpflichtig warst, weiterhin sehr oft gefehlt hat und wir nun verlangen, dass zusätzlich der Schularzt aufgesucht wird. Der Ablauf wird zudem komplizierter.
a. Der Schüler ist krank? Ab zum normalen Hausarzt und ein Attest holen!
b. Mit diesem Attest sofort zum Schularzt, denn der muss das Ganze noch bestätigen.
c. Damit nun zu den Eltern, denn die unterschreiben das Attest des Schularztes zusätzlich.
d. Innerhalb der unter 2. genannten Fristen ab damit zum/-r Klassenlehrer/-in.
Hier findet man die notwendigen Informationen für die schulärztliche Sprechstunde: Referat für Gesundheit und Umwelt
Hier gibt es zwei Unterschiede zu beachten:
a. Wird ein Schüler während eines Schultags plötzlich krank und kann nicht mehr in der Schule bleiben, so liegen Formulare zur Unterrichtsbefreiung aus, die von dem aktuellen Lehrer und vom Direktorat unterschrieben werden müssen. Alternativ gibt es diese auch auf unser Website zum Download. Bei einer krankheitsbedingten Befreiung während des Schultags verlangen wir immer ein ärztliches Attest!
b. Ist jedoch schon länger klar, dass aufgrund eines wichtigen Termins an einem Schultag eine Anwesenheit nicht möglich sein wird und dieser Termin ist auch defintiv nicht in die schulfreie Zeit (Nachmittag, Samstag, Ferien) zu verschieben, so muss der Schüler sich zwei Tage im Voraus mit dem selben Formular, das zur Befreiung wegen Krankheit benutzt wird, befreien lassen.
Bedenken Sie bitte, dass der Hauptberuf aktuell Schüler ist und unsere Schüler verpflichtet sind, sämtliche flexible Termine auf den Nachmittag zu verschieben!
Außerdem hat der Schüler die Pflicht zur Nachholung des versäumten Unterrichtsstoffes (Holschuld). Sämtliche Tests müssen ab dem zweiten Anwesenheitstag mitgeschrieben werden.
Angekündigte Leistungsnachweise werden in der Regel genau eine Woche danach um 15 Uhr nachgeholt. In Sonderfällen gibt es einen alternativen Termin, der jedoch rechtzeitig mitgeteilt wird. Bitte immer die Aushänge bzw. den entsprechenden Terminkalender beachten!
Prinzipiell ist ein Schüler zu spät, sobald ein Eintreffen im Klassenzimmer erst nach dem Gong erfolgt. Es gibt Ausnahmen, wenn zum Beispiel eine erhebliche (!) Störung auf deinem Schulweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vorliegt. Dies wird allerdings von der Schulleitung und nicht von der Klassenleitung festgelegt.
Aber Achtung: Nimmst du schon die letzte S- oder U-Bahn, die sowieso nur 10 Minuten vor Schulbeginn am Bahnhof ankommt, so riskierst du ein Zuspätkommen und daher schreiben wir auch trotz Störungen bei den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Verspätung auf.
Jeder Schüler ist verantwortlich dafür, dass bei den zu erwartenden Störungen keine Verspätung zustande kommt.
Als nicht mehr zumutbare Abfahrtszeit gilt “vor 06:30 Uhr”. Sollte also nachweislich täglich vor 06:30 Uhr der Schulweg angetreten werden müssen, um garantiert pünktlich zu sein, werden Verspätungen nicht geahndet.
Siehe UntisMobile bzw. WebUntis. Dort findest du deinen individuellen Stundenplan.
Ja – sofern es außerhalb der Schulzeiten (also in den Ferien) stattfindet. Alternativ bieten wir die Möglichkeit, eine Woche im Juli während der Schulzeit für ein Praktikum zu nutzen. Wann diese Woche sein wird, erfahren unsere Schüler auf Nachfragen in der Schule oder zeitnah im Verlauf des Schuljahres als Aushang.
Das Kultusministerium Bayern zeigt hier eine Auflistung aller Ferientermine für das aktuelle und die kommenden Schuljahre.
Lehrer*innen unserer Schule dürfen leider keinen individuellen Nachhilfeunterricht geben, jedoch bieten wir meist Förderstunden in Fächern an, in denen die Schüler*innen erfahrungsgemäß Schwierigkeiten haben. Bitte selbst informieren.
Schüler*innen dürfen in den Pausen und während der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Allerdings besteht nur dann ein Unfall-Versicherungsschutz, wenn das Schulgelände eine Mahlzeit in der Nähe des Schulhauses verlassen wird.
Hier gibt Art. 56 (5) des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes klar Auskunft: “Auf dem Schulgelände sind Mobiltelefone und digitale Specihermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. (…) Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobiltelefon oder ein sonstiges Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.”
Das heißt, dass Schüler ihr Handy unter keinen Umständen angeschaltet haben, geschweige denn benutzen dürfen. Andernfalls darf jede Lehrkraft das Handy einziehen. Es wird dann bis 15:30 Uhr im Sekretariat hinterlegt, bevor es wieder abgeholt werden kann.
Beachten Sie bitte, dass bei Schulaufgaben und sonstigen Leistungserhebungen sogar ein ausgeschaltetes Handy das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels darstellt. Das Handy sollte also vor Beginn der Schulaufgabe selbstständig ausgeschaltet und evtl. am Lehrerpult abgegeben werden.
Hier hilft WebUntis. Ein Programm, mit dem ihr euren täglichen Stundenplan aktuell inklusive Vertretungsstunden abrufen könnt. Das Programm ist auch als mobile Version für dein Smartphone verfügbar und nennt sich UntisMobile.
Wenn Sie Geld benötigen, z. B. für Bücher oder Schulsachen (Hefte, Stifte), helfen Ihnen folgende Stellen:
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Amt für Soziale Sicherung
Orleansplatz 11
81667 München
Tel.: 089 233 0
Stadtjugendamt Infothek
Luitpoldstraße 3
80335 München
Tel.: 089 233 495 01
Bitte öffne deinen Internetbrowser (Achtung: NICHT die App) und gehe auf eine der nachfolgenden Seiten. Dort kannst du, wenn du deine E-Mail-Adresse korrekt hinterlegt hast, dein Passwort zurücksetzen.
UntisMobile / UntisMessenger: https://webuntis.com/ -> Schulname: Dieter-Hildebrandt Wirtschaftsschule -> Passwort vergessen?
mebis: https://www.mebis.bayern.de/ -> Links auf „Lernplattform“ -> Passwort vergessen?